Unfallregulierung

 

Nach einem Unfall empfiehlt es sich durchaus, sich zeitnah – vor Kontaktaufnahme mit Polizei, Unfallgegner oder Versicherung – mit Ihrem Anwalt in Verbindung zu setzen. Nur so kann eine nachhaltige Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet werden. Recht häufig ist die Haftungsfrage nicht eindeutig zu beantworten bzw. die Versicherung stellt sich auf einen für Sie nachteiligen Standpunkt. Vorschnelle Eingeständnisse sollten vermieden werden, da Sie hiervon zumeist nicht mehr abrücken können. Immer häufiger versuchen die beteiligten Versicherungen, den durch sie zu ersetzenden Schaden, so gering wie nur möglich zu halten. Ein betroffener Unfallteilnehmer ist allein oftmals kaum mehr in der Lage, seine Chancen und die daraus resultierenden Rechte richtig einzuschätzen. Es ist deswegen wichtig, unter anderem, folgende Probleme von einem Anwalt klären zu lassen:

 

  • Beweissicherung vor Ort und Verhalten nach dem Unfall, auch gegenüber der Polizei
  • Welche Schadenspositionen werden erstattet?
  • Darf die Versicherung den Gutachter und/oder die Werkstatt bestimmen?
  • Sind eventuell vorgenommene Kürzungen der Erstattungsbeträge zulässig?
  • Wer übernimmt die Kosten des anwaltlichen Beistandes?
  • Wer trägt die Haftung für den eingetretenen Schaden?

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